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Druckfassung vom Dienstag, 23. April 2024 

ABC der Schulden

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Inhalt


  • A
  • [+]  Abtretung

    Bei vielen Verträgen - besonders bei Kreditverträgen - unterschreiben die Schuldner eine so genannte Abtretungserklärung. Bleiben die vereinbarten Zahlungen aus, kann der Gläubiger unter Vorlage der Abtretungserklärung z. B. direkt vom Arbeitgeber des Schuldners den pfändbaren Teil des Einkommens verlangen, ohne eine Pfändung über das Gericht beantragen zu müssen.

    Eine Abtretungserklärung ist aber nur gültig, wenn sie die folgenden 6 Klauseln beinhaltet:

    1. Es muss genau bezeichnet werden, was abgetreten wird (z.B. Lohn- / und Gehaltsansprüche, Rente, Arbeitslosengeld usw.)
    2. Der Umfang dessen, wie viel abgetreten wird, muss erkennbar sein (z.B. Gesamtkreditsumme zzgl. 20 % für mögliche Verzugskosten).
    3. Der durch die Abtretung gesicherte Anspruch des Gläubigers muss genau bezeichnet sein.
    4. Es muss klar geregelt sein, wann der Gläubiger die Abtretung verwenden darf (z.B. wenn zwei volle Kreditraten rückständig sind).
    5. In der Abtretungserklärung muss der Hinweis enthalten sein, dass dem Schuldner die Offenlegung durch den Gläubiger rechtzeitig (zwei Wochen vorher) mitgeteilt wird.
    6. Es muss eine Freigabeklausel enthalten sein, d.h. dass der Anspruch aus der Abtretung immer geringer wird, je mehr abgezahlt ist.

    Fehlt eine dieser Klauseln, dann kann die Abtretung ungültig sein.

    Wichtiger Hinweis:

    Eine Abtretungsvereinbarung gilt zwischen dem Gläubiger und dem Schuldner. Sie kann z.B. bei einem Arbeitgeber nur dann angewendet werden, wenn die Offenlegung nicht durch eine Vereinbarung im Tarifvertrag oder durch eine Betriebsvereinbarung ausgeschlossen ist.

  • B
  • [+]  Beratungshilfe

    Wer anwaltliche Hilfe benötigt, aber nicht über die erforderlichen finanziellen Mittel verfügt, kann für eine Erstberatung einen Antrag auf Beratungshilfe stellen. Dieser Antrag kann direkt beim Rechtsanwalt oder im Vorhinein bei der Rechtsantragsstelle des Amtsgerichts gestellt werden. Die Beratung beim Rechtsanwalt kostet dann noch bis zu 10,00 €, die restlichen Kosten übernimmt die Staatskasse.

  • [+]  Beugehaft

    Auch Erzwingungshaft genannt. Wenn jemand sich weigert, die gegen ihn beantragte Vermögensauskunft abzugeben, dann kann der Gerichtsvollzieher den Schuldner mit Hilfe der Polizei verhaften lassen und bis zu 6 Monate in Beugehaft nehmen. Die Kosten hierfür muss der  Gläubiger jedoch vorstrecken. Wenn der Schuldner die Formulare der Vermögensauskunft ausgefüllt hat, wird er aus der Haft entlassen.

  • [+]  Bürgschaft

    Außer bei Erbschaftsschulden und bei Geschäften des täglichen Bedarfs haften für Schulden in der Regel immer nur diejenigen Personen, die die Schuldverpflichtung (mit)unterzeichnet oder dafür gebürgt haben. Banken verlangen häufig zur Sicherung ihrer Forderung eine Bürgschaft, d.h. sollte der Kreditnehmer keine Zahlungen mehr leisten, verlangt die Bank vom Bürgen das Geld.
    Eine Bürgschaft kann aber nach neuerer Rechtsprechung unter Umständen unwirksam sein, z.B. dann, wenn ein krasses Missverhältnis zwischen der Bürgschaftssumme und wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit des Bürgen besteht. Ob eine Bürgschaft gültig oder eventuell ungültig ist, kann in der Regel nur im Einzelfall geprüft werden. Hilfe bieten öffentliche Schuldner- und Verbraucherberatungsstellen.

  • D
  • [+]  Drittwiderspruchsklage

    Es kann vorkommen, dass ein Gerichtsvollzieher Gegenstände pfändet, die sich zwar im Besitz des Schuldners befinden, ihm aber nicht gehören. Der Eigentümer kann dann sein Eigentumsrecht durch eine Drittwiderspruchsklage wahren und die Herausgabe seiner Gegenstände verlangen. Sollten die Sachen bereits versteigert sein, besteht ein Anspruch auf den Versteigerungserlös.

  • [+]  Düsseldorfer Tabelle

    Die Tabelle stellt eine Richtlinie für die Berechnung von Kindesunterhalt dar. Bei der Festlegung des Unterhalts werden aber auch die Leitlinien der Oberlandesgerichte beachtet.
    Genaue Zahlenwerte erfahrt ihr unter: www.olg-duesseldorf.nrw.de/infos/Duesseldorfer_tabelle/index.php

  • E
  • [+]  Einspruch

    Gegen einen Vollstreckungsbescheid kann innerhalb von zwei Wochen Einspruch eingelegt werden. Die Klärung der Ansprüche erfolgt dann in einem gerichtlichen Klageverfahren.

  • [+]  Erlass

    Ein Erlass ist ein kompletter oder teilweiser Forderungsverzicht des Gläubigers.

  • [+]  Erzwingungshaft

    ... siehe auch Beugehaft:
    Erzwingungshaft ist eine gerichtlich angeordnete Haft, um Handlungen wie z.B. Abgabe der
    Vermögensauskunft zu erwirken.
    Erzwingungshaft erfolgt z.B. auch, um Zahlungen von Geldbuße für Ordnungswidrigkeiten zu erzwingen. Die Erzwingungshaft wird nicht auf die Ordnungswidrigkeits-Geldbuße angerechnet.

  • F
  • [+]  Forderungskauf

    Forderungen eines Gläubigers können auch verkauft werden. Häufig kaufen Inkassobüros den Ursprungsgläubigern (Banken, Versicherungen usw.) ihre Altforderungen zu einem Bruchteil des Nennwertes (häufig 5 – 15 %) ab. Der neue Gläubiger kann nun beim Schuldner die Zahlung des offenen Gesamtbetrages einschließlich Zinsen und Kosten einfordern

  • [+]  Forderungspfändung

    Auch vom Einkommen, wie z.B. Lohn, Gehalt, BAföG, Arbeitslosenunterstützung, Rente usw. kann ein bestimmter Teil gepfändet werden. Welche Beträge genau, das ergibt sich aus der Pfändungstabelle (§ 850 c ZPO), in der die Zahl der unterhaltspflichtigen Personen berücksichtigt ist. Die Pfändungstabelle bezieht sich auf das Nettoeinkommen. In einem Einkommen können aber auch noch unpfändbare Anteile (z.B. Urlaubsgeld, Teile des Weihnachtsgeldes usw.) enthalten sein.

  • G
  • [+]  Geldstrafe

    Geldstrafen werden in Gerichtsurteilen oder Strafbefehlen verhängt. Die Höhe in Tagessätzen orientiert sich am Nettoeinkommen des Verurteilten, das er zum Zeitpunkt der Urteilsverkündung hat.

  • [+]  Gerichtsvollzieher

    Gerichtsvollzieher sind Angestellte des Amtsgerichts. Auf Antrag der Gläubiger führen sie beim Schuldner Maßnahmen der gerichtlichen Zwangsvollstreckung durch. Hierzu gehören die Sachpfändungen, die Zustellung von Beschlüssen und die Abnahme der Vermögensauskunft .

  • [+]  Gläubiger

    Ein Gläubiger ist derjenige, der eine rechtmäßige Forderung hat.
    Beispiel: Die Bank fordert als Gläubiger von ihrem Kunden, dem Schuldner, die Tilgung des Kredites.

  • I
  • [+]  Inkassobüro

    Inkassobüros sind private Unternehmen, die sich gewerbsmäßig auf die Eintreibung von Forderungen spezialisiert haben. Sie arbeiten häufig im Auftrag von Firmen (z.B. Versicherungen, Banken, Versandhäusern), die ihre Forderungen nicht selber eintreiben wollen. Inkassobüros kaufen auch Forderungen (häufig weit unter dem Nennwert) und werden so selbst zum Gläubiger. Um tätig werden zu können, brauchen Inkassobüros eine behördliche Genehmigung, die durch den zuständigen Landgerichtspräsidenten erteilt wird. Sollte es Beschwerden über das Verhalten eines Inkassobüros geben, ist dieser auch zuständig.
    Forderungen eines Inkassobüros sollten immer sehr genau geprüft werden. Oftmals werden Kosten berechnet, die nur unter bestimmten Umständen berechtigt sind.

  • [+]  Insolvenzordnung

    Die Insolvenzordnung ist seit dem 01.01.1999 in Kraft. Die InsO ist ein Gesetz, das das Abwicklungsverfahren bei Firmeninsolvenzen (Firmenpleiten) und das Verfahren zur Schuldenbereinigung im Verbraucherinsolvenzverfahren für Privatpersonen regelt.

  • [+]  Insolvenzverwalter

    Früher Treuhänder, ist eine natürliche Person mit Verwaltungsfunktion, der die wirtschaftlichen Interessen von Dritten vertritt. Im Insolvenzverfahren wird er bestimmt zum Einsammeln und Verwalten des Geldes. Ebenso wird er mit der Überwachung der Obliegenheiten im Insolvenzverfahren beauftragt.

  • K
  • [+]  Kommerzielle Schuldnerberatung

    Es gibt private kommerzielle Schuldnerberatungen, die zweifelhafte Hilfe für Überschuldete anbieten. Häufig geht es nur darum, Gebühren zu kassieren oder weitere Finanzverträge abzuschließen. Die Schuldnerberatung bei den öffentlichen Schuldner- und Verbraucherberatungsstellen ist in der Regel kostenlos.

  • [+]  Kontopfändung

    Ein Gläubiger kann per Pfändungs- und Überweisungsbeschluss auch das Bankkonto des Schuldners pfänden.

  • [+]  Kredit

    Das Wort Kredit ist aus dem Lateinischen abgeleitet (credere = glauben). Kredit bedeutet die Überlassung von Geld oder Sachgütern mit der Auflage der späteren Rückgabe oder Rückzahlung, wobei in der Regel ein Zins erhoben wird. Es gibt verschiedene Kreditarten, wie z. B. den Dispositionskredit, den Rahmen- oder Variokredit und den Ratenkredit.

  • [+]  Kreditvermittler

    Geldsorgen? Ein Sofortkredit hilft, auch bei schlechter Schufa! Mit solchen und ähnlichen Slogans werben Kreditvermittler, die in der Regel für Teilzahlungsbanken arbeiten, um Kunden. Die Tätigkeit des Vermittlers verteuert den Kredit. Vorsicht ist geboten.

  • M
  • [+]  Mahnbescheid

    Um seine Forderung gerichtlich durchzusetzen, kann ein Gläubiger einen Mahnbescheid beantragen, der über das Gericht dem Schuldner zugestellt wird.
    Wie ein Mahnbescheid aussieht, das erfahrt ihr hier.

  • O
  • [+]  Offenbarungseid

    Altes Wort für Vermögensauskunft, weiteres siehe unter Vermögensauskunft.

  • P
  • [+]  Pfandkredit

    Leihhäuser gewähren einen Kredit gegen die Abgabe von Wertgegenständen (z.B. Uhren, Schmuck, Computer, Videorecorder usw.). Wird der Kredit in dem vereinbarten Zeitraum zurückgezahlt, dann wird der Wertgegenstand zurückgegeben. Gegenstände, die nicht wieder ausgelöst werden, kommen in die Versteigerung

  • [+]  Pfandsiegel

    Werden bei einer Sachpfändung Dinge gepfändet, die nicht gleich mitgenommen werden, erhalten sie  als Nachweis der Pfändung ein Pfandsiegel. In der Umgangssprache wird es "Kuckuck" genannt.

    Pfandsiegel

  • [+]  Pfändung

    Staatliche Beschlagnahme eines Gegenstandes im Rahmen der Zwangsvollstreckung (z.B. Sachpfändung durch Gerichtsvollzieher Forderungspfändung durch Vollstreckungsgericht)

  • [+]  Pfändungs- und Überweisungsbeschluss

    Um eine Forderung (z.B. Lohn/Gehalt, Steuererstattung) pfänden zu können, beantragt der Gläubiger beim Vollstreckungsgericht einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss, der dann dem Drittschuldner (z.B. Arbeitgeber) und in Kopie dem Schuldner zugestellt wird.

  • [+]  Pfändungsschutzkonto (P-Konto)

    Das eigene Girokonto kann zu einem sogenannten P-Konto umgewandelt werden. Das Guthaben auf dem Konto kann dann nur noch im Rahmen des pfändbaren Teils gepfändet werden. Momentan liegt die Pfändungsgrenze bei 1073,88 Euro. Das bedeutet, dass ein Guthaben bis zu dieser Summe vor Pfändungen geschützt ist. Weitere Beträge können bei einer geeigneten Stelle freigegeben werden (z.B. zusätzlich das Kindergeld, bestimmte Sozialleistungen etc.).
    Es bietet sich an, ein Pfändungsschutzkonto dann einzurichten, wenn bereits eine Pfändung auf dem Konto eingegangen ist. Mehr Informationen zum P-Konto gibt es unter https://www.verbraucherzentrale.de/p-konto.

  • [+]  Pfändungstabelle

    Diese Tabelle sagt aus, wieviel Euro des Nettoeinkommens einer Person gepfändet werden kann. Zu berücksichtigen sind Unterhaltsleistungen des Schuldners z.B. gegenüber dem Ehepartner und Kindern.
    Die Tabelle gilt nicht für die Pfändung von Unterhaltsansprüchen, sondern für die Pfändung von sonstigen Geldleistungen. Für die Pfändung von Unterhalt werden Pfändungsfreibeträge durch das Gericht individuell festgelegt. Diese Freibeträge sind erheblich niedriger als die hier genannten Tabellenbeträge. Genaue Angaben findet ihr in § 850c ZPO.

  • Q
  • [+]  Quote

    Bedeutet z.B. den prozentualen Anteil an einer Gesamtsumme.

  • R
  • [+]  Ratenkredit

    Anschaffungsdarlehen mit festem Kreditbetrag, fester Laufzeit, festen Zinsen und fest vereinbarten Rückzahlungsraten.

  • [+]  Ratenzahlungsvergleich

    Reduzierung der Ursprungsforderung mit zinsloser Festschreibung und ratenweiser Rückführung.

  • [+]  Räumung

    Zwangsweise Räumung von Wohnräumen oder Grundstücksteilen durch Initiative des Vermieters.

  • [+]  Regulierungsplan

    Konzept zum Ausgleich der Gesamtforderung.

  • [+]  Rückführung

    Ist die Begleichung einer Forderung mittels fester Teilbeträge.

  • S
  • [+]  Sachpfändung

    Gerichtsvollzieher und Vollziehungsbeamte sind für die Pfändung beweglicher Sachen zuständig. Dinge, die der Bestreitung des täglichen Lebens dienen, sind unpfändbar. Auch Gegenstände, die der Berufsausübung dienen, dies kann zum Beispiel ein Computer oder das Auto sein, sind unpfändbar.

  • [+]  SCHUFA

    Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung GmbH. Hier werden im Regelfall alle aufgenommenen Kredite eingetragen, ebenso wie Kontoeröffnungen. Banken, Sparkassen, Versandhäuser usw. nutzen die Informationen dieser Einrichtung. Negativeintragungen werden automatisch nach drei Jahren gelöscht (z.B. Kreditkündigung, Vermögensauskunft usw.).

  • [+]  Schuldanerkenntnis

    Förmliches Anerkenntnis einer zwischen den Parteien unstreitigen Zahlungsverpflichtung; unterbricht die laufende Verjährung; in notarieller Form entsteht durch die Unterschrift des Schuldners ein Vollstreckungstitel.

  • [+]  Schuldnerberatungsstelle

    Eine Beratungsstelle, die spezialisierte soziale Hilfestellung bei Ver- und Überschuldung von Betroffenen anbietet. Schuldnerberatung ist integrierter Bestandteil von unterschiedlichen Beratungsstellen der freien Wohlfahrtspflegen sowie der Städte und Gemeinden.

  • [+]  Schuldnerverzeichnis

    Ein Verzeichnis beim Vollstreckungsgericht über kreditunwürdige Personen, die bereits die Vermögensauskunft abgegeben haben oder durch Androhung von Erzwingungshaft dazu gezwungen werden sollen.

  • [+]  Selbstbehalt

    Der notwendige Lebensunterhalt eines Unterhaltsverpflichteten ist in der Düsseldorfer Tabelle geregelt und berücksichtigt, ob dieser erwerbstätig oder erwerbslos ist. Der Selbstbehalt eines Erwerbstätigen liegt derzeit bei 840,- € und eines Nichterwerbstätigen bei 730,- €. Vorrangige Unterhaltsverpflichtungen werden ebenfalls berücksichtigt.

  • [+]  Sicherungsabtretung

    Sie dient der banküblichen Kreditsicherung durch Abtretung von pfändbaren Lohnanteilen sowie sonstigen pfändbaren Einkünften.

  • [+]  Sicherungsübereignung

    Dient der Kreditsicherung z.B. bei Finanzierung eines PKWs. Die Sicherungsübereignung kann im Falle der Nichteinhaltung der vereinbarten Zahlungen verwertet werden.

  • [+]  Sittenwidrigkeit

    Liegt vor, wenn ein Vertrag nach (§ 138 BGB) gegen die allgemeinen guten Sitten verstößt. Der Vertrag wird dadurch unwirksam.

  • [+]  Sozialhilfe

    Ist ein Rechtsanspruch jeden Bürgers, wenn er nicht in der Lage ist, seinen Lebensunterhalt aus eigenen Mitteln zu bestreiten. Sie wird nur gewährt, wenn es keine anderen Möglichkeiten der Hilfen gibt. Hilfen aus z.B. Unterhaltzahlungen und Arbeitslosenunterstützung sind vorrangig. Wir unterscheiden folgende Formen der Sozialhilfe: „Hilfe zum Lebensunterhalt“ (für Ernährung, Unterkunft, Heizung, Kleidung...), „Einmalige Leistungen“ (für Kleidung, Möbel, Hausrat, Übernahme von Miet- und Energieschulden, Renovierungskosten...) und „Hilfe in besonderen Lebenslagen“ (bei Schwangerschaft, Krankheit ...).

  • [+]  Stromsperre

    Aufgrund nicht gezahlter Abschläge wird die Stromzufuhr durch das zuständige Energieversorgungsunternehmen zunächst eingestellt.

  • [+]  Stundung

    Die Fälligkeit einer Forderung wird zeitlich hinausgeschoben. Im Regelfall sind hierfür Stundungszinsen zu zahlen. Auf Antrag des Schuldners kann auch eine zinslose Stundung erfolgen.

  • T
  • [+]  Taschenpfändung

    Der Gerichtsvollzieher kann auch die Taschen des Schuldners durchsuchen und gegebenenfalls Bargeld, das nicht zum Existenzminimum gehört, pfänden.

  • [+]  Teilzahlungsbank

    Hier werden lediglich Kredite für Konsumenten vergeben. Die üblichen Bankgeschäfte werden nicht angeboten.

  • [+]  Tilgung

    Die Rückzahlung einer Forderung (z.B. Darlehn).

  • [+]  Titel

    Der Titel ist eine staatliche Urkunde. Mit dem Besitz eines Titels kann der Gläubiger die Zwangsvollstreckung durchführen. Ein Titel ist u.a. ein Urteil, ein Vollstreckungsbescheid, ein notarieller Vertrag, ein Beschluss. Ein Titel hat eine Verjährungsfrist von 30 Jahren.

  • U
  • [+]  Umschuldung

    Ein neuer Kredit wird zur Begleichung bereits vorhandener Schulden aufgenommen.

  • [+]  Umschuldungsdarlehn

    Zur Begleichung von bestehenden Kreditverpflichtungen wird ein neues Darlehen aufgenommen.

  • [+]  Unterhaltsverpflichtung

    Gesetzliche Verpflichtung zur Leistung von Unterhaltszahlungen

  • V
  • [+]  Verbraucherinsolvenz

    Verbraucherkonkurs, ein gerichtliches Verfahren für „Normalbürger“ zur Erlangung der Schuldenfreiheit nach einer gesetzlichen Wohlverhaltensperiode.

  • [+]  Vergleich

    Verbraucherkonkurs, ein gerichtliches Verfahren für „Normalbürger“ zur Erlangung der Schuldenfreiheit nach einer gesetzlichen Wohlverhaltensperiode.

  • [+]  Verjährung

    Die Verjährung tritt ein, wenn die Forderungen aufgrund des Ablaufs bestimmter gesetzlich geregelter Fristen vom Gläubiger nicht mehr durchzusetzen sind.

  • [+]  Vermögensauskunft

    Die Vermögensauskunft (früher „Eidesstattliche Versicherung“) kann von einem Gläubiger beantragt werden, wenn Vollstreckungsversuche ohne Erfolg geblieben sind oder aussichtslos erscheinen. Der Gerichtsvollzieher kann direkt vor Ort die Abgabe der VA verlangen. Der Schuldner ist verpflichtet, in einem sogenannten Vermögensverzeichnis Auskunft über seine Vermögensverhältnisse zu geben. Der Gläubiger erhält hierdurch Information über die finanzielle Situation (z.B. Wertgegenstände, die Bankverbindung oder dem Arbeitgeber) und kann dann gegebenenfalls gezielt eine Pfändung beantragen.

    Der Schuldner kann der sofortigen Abnahme der VA widersprechen. Dann wird in 2 bis 4 Wochen bei Gericht ein Termin zur Abgabe der VA festgesetzt. Wird dieser Termin nicht wahrgenommen, kann Haftbefehl ergehen.

    Aber auch wenn sich jemand weigert, die Vermögensauskunft abzulegen, kann der Schuldner auf Antrag des Gläubigers in Erzwingungshaft (höchstens 6 Monate) genommen werden. Die Haftentlassung erfolgt, wenn die VA abgegeben wurde. Sie ist damit nicht abhängig vom Ausgleich der Schulden.

    Wenn nachgewiesen werden kann, dass die Forderung in 6 Monaten ausgeglichen wird, kann der VA Termin um ein halbes Jahr verschoben werden. Die Entscheidung liegt aber im Ermessensspielraum des Gerichtsvollziehers.

    Eine erneute VA kann in der Regel erst wieder nach drei Jahren vom Gläubiger beantragt werden, es sei denn, er hat Informationen darüber, dass sich an der Lebenssituation des Schuldners etwas geändert hat.

    Die Abgabe der VA wird für drei Jahre in das Schuldnerverzeichnis des Amtsgerichts eingetragen. Danach wird die Eintragung automatisch zum Jahresende gelöscht. Die Löschung kann aber auch vorher beantragt werden, wenn die Schulden nachweislich beglichen sind. Das Schuldnerverzeichnis ist öffentlich und jeder, der ein berechtigtes Interesse hat, kann dort einsehen. Auskunfteien wie die SCHUFA (Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung GmbH) übernehmen die Angaben und melden sie ihren Kunden (Banken, Versandhäuser, Versicherungen).

    Wichtiger Hinweis: Wer bei der VA unvollständige oder falsche Angaben macht, macht sich strafbar. Auch wer weitere Schuldverpflichtungen eingeht, ohne auf die VA zu verweisen, macht sich strafbar.

  • [+]  Verschuldung

    Bestehende Zahlungsverpflichtungen (z.B. Konsumentenkredite), die aus laufendem Einkommen regelmäßig gezahlt werden.

  • [+]  Verzug

    Schuldhafte Verzögerung der fälligen Leistung (§§ 284 ff. BGB) setzt Zugang der Mahnung beim Schuldner oder die Vereinbarung eines nach dem Kalender bestimmten bzw. bestimmbaren Leistungstermins voraus.

  • [+]  Verzugszins

    Zusätzliche Zinsen für die Entstehung eines Schadens durch nicht oder verspätet geleisteter Zahlungen des Schuldners.

  • [+]  Vollstreckungsbescheid

    Ein Titel, der dem Gläubiger den gerichtlichen Zugriff auf seine Forderung ermöglicht.

  • [+]  Vollstreckungsgericht

    Zuständige Abteilung für Zwangsvollstreckungen des Amtsgerichts am Wohnsitz des Schuldners.

  • [+]  Vollstreckungsschutz

    Bei der Zwangsvollstreckung sind die Belange des einzelnen Schuldners zu berücksichtigen.

  • [+]  Vollziehungsbeamte

    Mitarbeiter einer Verwaltungsbehörde, meist bei der Kasse tätig, ihnen
    obliegt die Verwaltungsvollstreckung, insbesondere die Sachpfändung wegen öffentlich-rechtlicher Geldforderungen; ihr Aufgabenbereich ist dem der Gerichtsvollzieher vergleichbar.

  • [+]  Vorpfändung

    Mitteilung des Gläubigers an den Drittschuldner und Schuldner über bevorstehende Pfändung vor Zusendung des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses (Dieser muss innerhalb eines Monats nachfolgen).

  • W
  • [+]  Widerspruch

    Rechtsbehelf gegen Verwaltungsakte (z.B. Mahnbescheid) bei dem Form und Frist gewahrt werden müssen.

  • [+]  Wohlverhaltensperiode

    In max. 6 Jahren muss sich der Schuldner bemühen, seine Gläubiger zu befriedigen. Der Schuldner tritt für diese Zeit die pfändbaren Anteile seines Einkommens an den Treuhänder ab und hat bestimmte Obliegenheiten zu erfüllen. Redlichen Schuldnern erteilt das Insolvenzgericht nach Ablauf die Restschuldbefreiung.

  • [+]  Wohngeld

    Wird an die Haushalte, deren Einkommen nicht zur Deckung der Wohnkosten ausreicht gezahlt. Auf Wohngeld besteht ein Rechtsanspruch.

  • Z
  • [+]  Zahlungsaufforderung

    Ausdrückliches Verlangen einer Leistung.

  • [+]  Zahlungsunfähigkeit

    Fällige Zahlungsverpflichtungen können nicht erfüllt werden.

  • [+]  Zahlungsverzug

    Eine fällige Leistung wird schuldhaft verzögert. Der Verzug tritt nach 30 Tagen ein.

  • [+]  Zwangsversteigerung

    Der Verkauf einer Sache (z.B. Haus), wenn die vereinbarten Zahlungen bei dem Darlehnsgeber nicht mehr eingehalten werden können. Der Erlös wird zur (teilweisen) Tilgung der Schuld eingesetzt.

  • [+]  Zwangsvollstreckung

    Wenn ein Gläubiger über einen Vollstreckungstitel (z.B. einem Vollstreckungsbescheid) verfügt, kann er verschiedenen Zwangsvollstreckungs- bzw. Pfändungsmaßnahmen einleiten, wie z. B. eine Zwangsversteigerung.

 
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