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Wie kann mir die Schuldnerberatung helfen?
- In einer Haushaltsanalyse wird das Einkommen mit allen Ausgaben gegenübergestellt.
- Die Schulden werden ermittelt und es wird geprüft, ob die Forderungen der Gläubiger berechtigt und richtig berechnet wurden.
- Die Schuldnerberatung informiert über den Schuldnerschutz.
- Ein an die Möglichkeiten orientierter Schuldenregulierungsplan, wird erstellt und mit den Gläubigern verhandelt.
- Sind die Schulden nicht mehr in den Griff zu bekommen, weil sich die Parteien bspw. nicht einigen können, besteht die Möglichkeit, eine Schuldenregulierung durch ein gerichtliches Verbraucherinsolvenzverfahren herbeizuführen.
In der Insolvenzordnung (InsO), die 1999 in Kraft getreten ist und im Jahre 2001 überarbeitet wurde, ist die Abwicklung geregelt. Das Gesetz will dazu beitragen, dass Überschuldete neu anfangen können. Andererseits will es aber auch, dass berechtigte Forderungen der Gläubiger so weit wie möglich bezahlt werden.
Bis jemand nach ca. sechs Jahren per Gerichtsbeschluss die Restschuldbefreiung erlangt, müssen folgende Verfahrensstufen überwunden werden:
1. Stufe: Der außergerichtliche Einigungsversuch
2. Stufe: Das gerichtliche Schuldenbereinigungsverfahren
3. Stufe: Das Verbraucherinsolvenzverfahren wird eröffnet
4. Stufe: Die Wohlverhaltensphase
Wer mehr über das Verbraucherinsolvenzverfahren wissen möchte, sollte sich an eine Schuldner- oderVerbraucherberatungsstelle wenden.
Auch wir vom SKM lassen euch mit euren Fragen nicht im Regen stehen!
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